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Ob Ehescheidung, Unterhalt oder elterliche Sorge – Rechtsanwältin Birte Goetz berät und vertritt Sie gern bei allen Fragen rund um das Familienrecht.

Trennung/Scheidung

Seit dem 01.07.2006 gibt es keine staatlichen Tarife mehr für die außergerichtliche Beratung. Anwalt und Mandant sollen auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird nichts vereinbart, gilt: Die erste Beratung kostet maximal 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhält man z.B. in Scheidungssachen einen rechtlichen Überblick über die Gesamtproblematik: Trennungsfolgen, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsteilung etc. Wir sprechen mit Ihnen gern zu Beginn des vereinbarten Termins über die voraussichtlichen Gebühren. Das Gespräch über die Kosten ist natürlich kostenlos. Sie können dann entscheiden, ob und wann Sie die juristische Beratung in Anspruch nehmen möchten. In vielen Fällen zahlt eine Rechtsschutzversicherung die erste Beratung.
Bei Trennung/Scheidung hilft vielen Betroffenen schon das erste Gespräch, erst einmal für sich selbst zu "ordnen", welche Fragen zu regeln sind, was sie brauchen und wohin sie wollen. Dann kann die Lösung der anstehenden Probleme Schritt für Schritt angegangen werden. Frau Goetz begleitet und unterstützt den Mandanten/die Mandantin darin, einen passenden Entwurf für einen Neuanfang zu entwickeln und diesen umzusetzen, mit dem Partner/der Partnerin bzw. seinem/ihrem rechtlichen Vertreter zu verhandeln, Einigungen auszuarbeiten. "Die Regie" für sein Leben führt dabei der Mandant/die Mandantin, mit rechtlicher Unterstützung der Anwältin. Die Rechtsanwältin bietet einen geschützten Raum und ein "offenes Ohr". Natürlich geht es auch um ganz pragmatische Dinge wie die Berechnung und Durchsetzung von Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen oder, ganz einfach, um Entlastung von Schriftverkehr in einer Zeit, die emotional oft hoch belastend ist.
Ja, in vielen Fällen kann man zumindest günstige Voraussetzungen dafür schaffen. Bewährt hat es sich in unserer Praxis, die Familie als Ganzes zu betrachten, auch wenn sie auseinandergeht. Die Elternschaft soll auch über die Trennung hinaus bestehen bleiben.

Die getrennt lebende Familie/das getrennt lebende Paar soll mit den geringsten finanziellen Belastungen aus der Krise hervorgehen. Die Existenzgrundlagen müssen gesichert sein und das gemeinsam Geschaffene gerecht geteilt werden, wenn nötig auch mit Hilfe des Gerichts.

Das Leben nach der Trennung/Scheidung muss neu organisiert werden, möglichst so, dass alle Beteiligten zur Ruhe kommen können.
Ja, allerdings wird der Anwalt dann nur einen der Partner vertreten und beraten. Für den anderen ist keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben, wenn er keinen eigenen Antrag bei Gericht stellen möchte, also im wesentlichen zustimmt und bereit ist, die Korrespondenz mit dem Gericht allein zu führen. Wegen der oft bedeutsamen auch langfristigen Konsequenzen von Trennung und Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist anwaltliche Vertretung oder zumindest Beratung für beide Partner aber empfehlenswert.

Kindschaftsrecht

Überlegen Sie zunächst für sich, ob die Bilanz Ihrer Beziehung positiv oder negativ ist. In vielen Fällen ist der Trennungsgedanke zunächst nur der Wunsch nach Veränderung. Durch Gespräche, vielfach auch unter Hinzuziehung eines professionellen Beraters, kann vielleicht Ihrer Beziehung ein Neuanfang gelingen. Kommen Sie zu dem Schluss, dass Sie die Beziehung beenden möchten und hält nur die Angst um die Kinder Sie davon ab, so empfehle ich Ihnen, dass Sie sich die Frage stellen: Was bieten Sie Ihren Kindern jetzt? Welches Beziehungsbild vermitteln Sie ihnen? Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Kinder dieses Bild übernehmen und später ähnlich nachgestalten werden.
Die meisten Eltern sind sich darüber einig, dass ihre Kinder wegen der Trennung möglichst wenig leiden sollen. Dieses ist ein gemeinsames Ziel, das wir ernst nehmen. Das heißt, in Sorgerechts- und Umgangsrechtsangelegenheiten (nach Möglichkeit auch in einer Unterhaltsauseinandersetzung) gelten folgende Grundsätze:

Ein Kind braucht beide Eltern, auch nach der Trennung. Es muss sich darauf verlassen können, dass seine Eltern die Dinge für es klären. Wie können die beteiligten Erwachsenen (Eltern, ggf. Jugendamt, Rechtsanwälte, Beratungsstelle, Gericht, gerichtlicher Sachverständiger) es organisieren, dass es diesem Kind/diesen Kindern möglichst gutgeht?

Ein Sorge- oder Umgangsrechtsstreit steht also heute nicht (mehr) unter dem Motto „Welcher Elternteil ist gut, welcher schlecht?“ (obwohl es natürlich manchmal auch totales elterliches Versagen gibt; das wird dann auch entsprechend ausgewertet), sondern setzt in erster Linie auf die Stärkung der Elternverantwortung von Vater und Mutter. Da haben die Juristen von den Psychologen etwas gelernt. Zum Glück. Väter möchten heute tendenziell mehr Verantwortung für die Kinder übernehmen als früher. Das ist eine positive Entwicklung. In manchen Fällen bewährt sich auch eine Betreuung im sogenannten paritätischen Wechselmodell.

Rechtsanwältin Birte Goetz ist Fachanwältin für Familienrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.